Verfahrensbeistand

Als „Anwältin des Kindes“ stelle ich nach den gesetzlichen Vorgaben die Interessen der Kinder und Jugendlichen fest und bringe diese in einem gerichtlichen Verfahren zur Geltung. Einer Verfahrensbeiständin obliegt es zudem, die Kinder und Jugendlichen über Gegenstand, Ablauf und den Gang des Verfahrens zu informieren. Und zwar in für Sie geeigneter Weise.

Daher ist es mir als Verfahrensbeiständin wichtig, zunächst einen guten Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen aufzubauen. Im besten Fall sollen sie erleben, dass da jemand ist, der sie als eigene Persönlichkeit mit all ihren Wünschen und Fragen wahrnimmt. Und auch mit ihren Ängsten – denn ein familiengerichtliches Verfahren bringt in der Regel eine hohe Belastung für die gesamte Familie mit, die schwer zu ertragen ist. Und auch wenn die Eltern sich nur das Beste für die Kinder wünschen, geraten diese bei einem elterlichen Konflikt schnell aus dem Blickfeld.

Kinder und Jugendliche benötigen eine für sie geeignete Erklärung zu den Konfliktpunkten und zum Gang des Verfahrens. Das kann ihnen die Last nehmen, sich für die eine oder andere Entscheidung oder im schlimmsten Fall für die Konflikte der Eltern verantwortlich zu fühlen.Fällt dieser Druck von ihnen ab, können sie oft  unbelastet ihre Wünsche und Vorstellungen benennen.

Um die Kinder und Jungendlichen innerhalb ihrer Systeme noch besser versehen zu können, spreche ich auch mit den Eltern und anderen Bezugspersonen (ErzieherIn, LehrerIn). Dann kann ich ihre Sicht der Dinge, ihre Vorstellungen und Wünsche noch besser verstehen. Im besten Fall gelingt es, den Fokus wieder auf die Bedürfnisse der Kinder zu legen, sodass gemeinsam Lösungen gefunden werden können.

Gelingt dies indes nicht, lässt sich keine einvernehmliche Lösung finden, bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung. In diesem Fall obliegt mir als Verfahrensbeiständin eine deutliche Positionierung mit einer Begründung, die auf dem Interesse des Kindes/der Kinder fußt.