Erbrecht

Es ist nie zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, was mit dem Vermögen nach dem Tod geschieht. Sonst stehen die Hinterbliebenen im Zweifelsfall später schnell vor einem Scherbenhaufen … Ein fundierter fachlicher Rat, die genaue Planung und eine rechtlich eindeutige Gestaltung können dies verhindern.

Turbulente Auseinandersetzungen braucht in einer Situation wie einem Todesfall niemand. Daher helfe ich bei Fragen, die im Rahmen einer Testamentgestaltung oder eines Erbfalls auftreten können.

Die Erbfolge schon zu Lebzeiten zu regeln, ist empfehlenswert. Dabei tauchen viele Fragen auf:

  • Wer soll begünstigt werden?
  • Muss ich jemanden zwingend begünstigen?
  • Wer soll später was erhalten?
  • Sollte ich schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen?
  • Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? Was ändert sich bei Patchworkfamilien?
  • Kann ich jemanden von der Erbfolge ausschließen?
  • Wer verwaltet den Nachlass überhaupt?
  • Muss ich ein Testament schreiben? Wie und wo muss ich das niederlegen?
  • Wie sieht es mit der Erbschaftssteuer aus? Kann ich das als Erblasser beeinflussen?

Oft kommt es aber auch nach einer Testamentseröffnung zu Fragen bei den Hinterbliebenen. Insbesondere wenn das Testament auslegungsbedürftig ist oder nicht alle bedacht wurden.

  • Wem steht ein Pflichtteil zu?
  • Wie ist dieser zu berechnen?
  • Welche Rechte habe ich als Erbe? Und welche Pflichten?
  • Wer bestimmt in einer Erbengemeinschaft?
  • Wie löst man diese auf?
  • Gibt es bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen?
  • Was passiert, wenn es mehrere Testamente unterschiedlichen Inhalts gibt?
  • Wann kann man ein Testament anfechten?