Verfahrensbeistand

Als „Anwältin des Kindes“ stelle ich nach den gesetzlichen Vorgaben die Interessen der Kinder und Jugendlichen fest und bringe diese in einem gerichtlichen Verfahren zur Geltung. Einer Verfahrensbeiständin obliegt es zudem, die Kinder und Jugendlichen über Gegenstand, Ablauf und den Gang des Verfahrens zu informieren. Und zwar in für sie geeigneter Weise.